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6. Juli 2016 3 06 /07 /Juli /2016 21:30

Götterdämmerung im Landratsamt!

Fast 8 Jahre nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Ansbach und der Nichtzulassung einer Berufung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof setzt das Landratsamt Neustadt/Aisch das Urteil endlich um. Entscheidende Erkenntnis ist der Kernsatz, "dass ein verdeckter Grenzstein kein Mangel im Sinne des Abmarkungsgesetzes ist" !! Da zu den Flurgängen der Siebener nur Mängel zu melden sind, fällt also logischerweise die Mitteilung eines nicht aufgedeckten, oder nicht gefundenen Grenzsteines schlicht unter den Tisch. Niemand muss für das aufdecken eines Steines bezahlen. Nur wenn ein Landwirt das suchen und aufdecken eines Grenzsteines ausdrücklich wünscht und dies schriftlich bei den Siebenern beantragt, entsteht eine Kostenpflicht. Die Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim hat dies bereits erörtert, siehe Bericht in der Mainpost.

"Eine größtmögliche Rechtssicherheit möchte die Verwaltungsgemeinschaft bei künftigen Flurgängen der Feldgeschworenen erreichen. So soll künftig pro Grenzzeichen mit Mangel eine Mängelmitteilung erstellt werden, die dem Grundstückseigentümer zugestellt wird. Ein verdeckter Stein stellt alleine noch keinen Mangel dar. Beauftragt der Grundstückseigentümer die Siebener mit der Beseitigung der Mängel, trägt er auch die Kosten. Weigert sich dieser, sollen die Kosten zu gleichen Teilen von allen angrenzenden Grundstückseigentümern privatrechtlich per Rechnung eingefordert werden. Bei sonstigen Beauftragungen der Siebener ist immer der Auftraggeber der Gebührenschuldner."

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Maibaeume;art779,9259489

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19. Mai 2015 2 19 /05 /Mai /2015 09:33
Sehr geehrter Bürgermeister .................. ,
mit Rechnung vom ............. stellt die Gemeinde ................... das aufdecken von Grenzsteinen durch die Siebener in Rechnung.
Ich weise Sie darauf hin, dass das VG Ansbach und der VGH München festgestellt haben, dass:
1. Ein verdeckter Grenzstein kein Mangel im Sinne des Abmarkungsgesetzes ist;
2. Feldgeschworene nur Mängel im Sinne des AbmG beheben dürfen;
3. Nur ein Antrag des Grundstücksbesitzers eine Kostenpflicht auslösen kann.
Damit ist eindeutig klar, dass Ihre Forderung unberechtigt und rechtswidrig ist.
Die Gemeinde Ipsheim hat bereits einkassierte Gebühren wieder zurück bezahlt, sie können sich gerne bei Herrn Höfler im LRA erkundigen.

http://siebener.over-blog.de/article-windsheimer-zeitung-ipsheim-zahlt-zuruck-117661262.html

Urteil VG Ansbach + Beschluss VGH München:
VG Ansbach: AN 9 K 07.3471 + AN 9 K 08.00735 sowie VGH München: 19 ZB 08.2710
 
Freundliche Grüße
 
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22. März 2015 7 22 /03 /März /2015 21:42

http://www.insuedthueringen.de/lokal/hildburghausen/hildburghausen/Feldgeschworene-werfen-das-Handtuch;art83436,3727774

Während in Franken die Meinung, dass sich die Siebenerei in spätestens 10 Jahren überlebt hat, schon vereinzelt vertreten wird, ist man im benachbarten Thüringen schon um einiges weiter. Die einzige Siebenervereinigung hat sich aufgelöst, weil man seitens der Politik keine Notwendigkeit für dieses überalterte Ehrenamt mehr sah. Sehr bezeichnend ist auch, dass der Vorsitzende bereits das fast biblische Alter von 88 Jahren erreicht hatte.

Auch in Franken wird das Siebeneramt überwiegend von älteren Herrschaften ausgeübt. Hier hat man es jedoch zumindest vorläufig geschafft, sich durch ständige Wiederholungen für unersetzbar und unverzichtbar zu erklären. Regelmäßig werden zu Jubelveranstaltungen Politiker aller Couleur eingeladen, die dann pflichtschuldig ihre Dankadressen abliefern.

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6. April 2014 7 06 /04 /April /2014 19:38

Den Senkel verdient?

Leserbrief Jahrtag der Feldgeschworenen, Bericht in der FLZ, am 28.03.2014

Landrat Schneider sprach von fehlerfreier Arbeit der Feldgeschworenen, dies trifft eindeutig nicht zu. Mehrfach musste Fehlverhalten von Siebenern per Klage vor dem Verwaltungsgericht korrigiert werden, weil sich das Landratsamt weigerte, unrechtmäßiges Vorgehen der Siebener zu beanstanden. Ob ein Landrat dann einen goldenen Senkel verdient hat, lassen wir dahingestellt sein. Auch momentan wird bei Ankündigungen von Flurgängen noch rechtswidrig behauptet, dass die Landwirte verpflichtet seien, die Grenzsteine aufzudecken. Die Gemeinde Ipsheim hat in 2013 nach Beschwerde eines Landwirtes und Veranlassung durch das Landratsamt alle zuvor kassierten Gebühren für das aufdecken von Grenzsteinen zurückbezahlt. Feldgeschworene dürfen laut Gesetz und VG- Urteil lediglich Abmarkungstätigkeiten vornehmen, hierzu zählt jedoch nicht das aufdecken von Grenzsteinen.

Richard Müller Berolzheim/Bad Windsheim

Friedrich Weiß, Rudolzhofen/Uffenheim

http://www.windsa.net/article-rechtswidrige-ankundigung-der-flurgange-123243211.html

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1. November 2013 5 01 /11 /November /2013 14:25

"In 10 Jahren hat sich das eh überlebt"

Obwohl Bürgermeister Brückner für eine Wiederaufnahme war, gab es im Gemeinderat eine deutliche Mehrheit gegen die Wiederaufnahme der Flurgänge. Die Flurgänge waren vor 6 Jahren eingestellt worden, nachdem mehrere Gerichtsurteile die Rechtswidrigkeit des bisherigen Vorgehens festgestellt hatten. Zuvor waren die Landwirte rechtswidrig für das aufdecken von nicht sichtbaren Grenzsteinen abkassiert worden.

Sehr bemerkenswert war die Aussage des Siebenerobmannes Wilfried Florio, er sagte sinngemäß, "In 10 Jahren hat sich das eh überlebt, dann fährt jeder mit GPS und wenn der Bulldog die Grenze erreicht hat, piepst es". Damit sprach sich erstmals ein Siebenerobmann öffentlich gegen die Abhaltung von Flurgängen aus.

Soweit sind die Siebener im Landkreis NEA noch lange nicht. Hinter vorgehaltener Hand wird zwar ab und zu ähnliches signalisiert, aber ein solche öffentliche Aussage, wie die des Herrn Florio, würde sich hier niemand zutrauen, müsste er doch befürchten, von den Siebenerkollegen in der Luft zerrissen zu werden.

Bürgermeister Brückner stellte dann etwas enttäuscht fest, dass die Siebener jetzt wohl nur noch billige Arbeitskräfte des Vermessungsamtes seien. Hier klingt offensichtlich die Enttäuschung über den Machtverlust der Siebener an. Im übrigen sind 12 € je Stunde ohne Abzüge für eine sehr einfache ehrenamtliche Tätigkeit sicherlich eine sehr gute Bezahlung.

 

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14. September 2013 6 14 /09 /September /2013 11:16
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20. Mai 2013 1 20 /05 /Mai /2013 09:15

Unwahrheiten über Vermessungsgebühren.

Letzte Woche konnte man in der FLZ wieder lesen, wie wichtig, unverzichtbar und kostensparend doch die Siebener sind. Der Ipsheimer Kämmerer Wolfgang Dornauer behauptete gegenüber der FLZ, dass das vermessen eines einzigen Grenzsteines bis zu 1000 € kosten könnte. Der Sugenheimer Bürgermeister Klein machte es etwas billiger, laut seiner Version kostet das vermessen eines Grenzpunktes nur bis zu 700 €. Als Klein diese Unwahrheit vorgehalten wurde, berief er sich wiederum auf Dornauer, bei dem ja ein einziger Stein stolze 1000 € kosten würde. Bei BM Klein muss man allerdings schon etwas Verständnis haben, weil anlässlich der anberaumten Vereidigung nur einer der zwei auserkorenen Kandidaten erschienen war. Offensichtlich war der Herr Bürgermeister deswegen etwas gefrustet.

Laut Auskunft des Vermessungsamtes kostet ein einzelner Stein niemals 700 oder 1000 €. Vielmehr könne man um ca 1000 € bis zu 11 Grenzpunkte einmessen. Unser Herr Landrat inklusive seiner Rechtsaufsicht und auch Herr Kleffel vom Vermessungsamt lesen sicherlich auch die FLZ, halten es aber nicht für nötig, hier eine Richtigstellung vorzunehmen. Man lässt diese eindeutigen Unwahrheiten bewusst im Raum stehen, um weiterhin die angebliche Berechtigung und Wichtigkeit der Siebener behaupten zu können.

Wenn  es wirklich Spitz auf Knopf geht und ein sehr wichtiger Grenzpunkt wie z. B. bei einem Hausbau zur Disposition steht, würde ich jedem raten, sich niemals auf die Siebener zu verlassen. Wenn absolute Sicherheit gefragt ist, kann nur das Vermessungsamt der Ansprechpartner sein.

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15. Mai 2013 3 15 /05 /Mai /2013 21:53

Leserbrief in der FLZ.

Auch die Stadt Uffenheim und Bürgermeister Schöck sind bei mir mit einer Zwangsvollstreckung wegen Siebenergebühren gescheitert. Im Gegensatz zur Ansicht des Herrn Dornauer garantiert die Arbeit der Siebener keineswegs korrekte Grenzen. In 2007 wurde bei einer Grenzwiederherstellung an meiner Wiese ein Stein neu gesetzt. Für Nachprüfung und Korrektur des Steines durchs Vermessungsamtes hatte ich anteilige Kosten von 77,68 €! In 2008 habe ich ein mit Granitsteinen abgemarktes Waldgrundstück gekauft. Eine Nachprüfung des Vermessungsamtes ergab, dass mehrere Steine falsch gesetzt waren, es fehlten dadurch ca. 650 m2. In 2010 wurde ein Acker neu gepachtet, ein Grenzstein war in der Mitte des Wirtschaftsweges, d.h. der öffentliche Weg führte zum Teil über meinen Acker und musste daraufhin auf Kosten der Stadt Uffenheim verlegt werden. Die Grenzen waren vorher nie von den Siebenern beanstandet worden.

Friedrich Weiß, BBV-Ortsobmann Rudolzhofen

 

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8. Mai 2013 3 08 /05 /Mai /2013 19:39

 

Blog7Ips

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4. Mai 2013 6 04 /05 /Mai /2013 12:38

Landwirte bekommen Geld zurück

Die Gemeinde Ipsheim hat die Konsequenzen aus dem Vorgehen des Ipsheimer Landwirtes Jürgen Düll und der Reaktion des Landratsamtes NEA gezogen. Alle betroffenen Landwirte der Gemeinde haben ein Schreiben bekommen, in dem die Gemeinde ankündigt, alle Gebühren zurück zu zahlen, die in den letzten Jahren für das aufdecken von Grenzsteinen kassiert wurden. Es wird damit wohl eine Lawine ins rollen kommen. Alle Landwirte, auch in anderen Gemeinden, die in den letzten Jahren abkassiert wurden, sollten mit dem Verweis auf Ipsheim und das LRA NEA ebenfalls die Gebühren der letzten Jahre zurück verlangen.

Ich rufe zusammen mit Jürgen Düll alle Betroffenen dazu auf, sich diese rechtswidrig abkassierten Gebühren zurück zu holen, um den gesammelten Gesamtbetrag dann gemeinsam mit Landrat Schneider und mit Richard Henninger, dem Sprecher der Siebenervereinigungen Mittelfrankens, einem gemeinnützigen Zweck zuzuführen, z. B. der Lebenshilfe in Lenkersheim. Die Konto- Nummer wird bei ausreichender Resonanz noch bekannt gegeben.

Ipsheimretour.jpg


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