Voller Erfolg für den Ipsheimer Jürgen Düll!
Es gibt einen weiteren Landwirt mit Zivilcourage, der sich erfolgreich geweigert hat, Gebühren für das aufdecken von Grenzsteinen zu bezahlen. Die Anzahl der ängstlichen Landwirte, die diese Gebühren um des lieben Friedens willen noch bezahlt, wird weiter abnehmen.
Nachdem die Gemeinde Ipsheim Siebenergebühren per Gerichtsvollzieher bei der 85- jährigen Oma pfänden lassen wollte, konnte diese Zwangsvollstreckung gerade noch abgewendet werden. Danach gab es ein Gespräch von J. Düll + R. Müller mit Bürgermeister Frank Müller und Sachbearbeiter Dornauer. Der Gemeinde wurden das Urteil des VG Ansbach, der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes und einige Presseberichte zum Thema übergeben. Man vereinbarte die Aussetzung der Zwangsvollstreckung, um der Gemeinde Gelegenheit zu geben, die Rechtmäßigkeit zu überprüfen, danach sollte dann ein weiteres Gespräch erfolgen. BM Müller teilte mit, dass man nach Vorgaben des Herrn Höfler vom Landratsamt vorgegangen sei. Dieser habe zusammen mit Juristen des LRA diese Vorgehensweise so empfohlen. Gleichzeitig wurde von Jürgen Düll eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim LRA NEA eingereicht. Das LRA antwortete in kürzester Zeitund stellte fest:
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"Sehr geehrter Herr Düll,
in Anbetracht der Eilbedürftigkeit haben wir telefonisch Kontakt mit der Gemeinde Ipsheim aufgenommen. Herr Dornauer teilte dem Landratsamt telefonisch mit, dass die Gemeinde Ipsheim mit Schreiben vom 10.04.2013 die Vollstreckung gegen Ihre Mutter zurückgenommen habe. Die Vollstreckung gegen Sie wurde mit Schreiben vom gleichen Tag von der Gemeinde bis auf Weiteres ausgesetzt.
Die beiden Bescheide der Gemeinde Ipsheim vom 07.05.2012, die an Sie adressiert wurden, erachten wir für rechtswidrig, weil ein verdecktes Grenzzeichen keinen Mangel i.S.d. Abmarkungsgesetzes darstellt. Zudem hätte bei einem mangelhaften Grenzzeichen der Gebührenschuldner als Verursacher des Mangels festgestellt werden müssen. Allerdings sind diese beiden Bescheide schon bestandskräftig. Aus diesem Grund haben wir die Gemeinde Ipsheim gebeten, trotz Bestandskraft die Rücknahme der Bescheide zu überdenken, nachdem wir diese mit der vorgetragenen Begründung für rechtswidrig halten. Im Rahmen der Rechtsaufsicht sehen wir hier keine Handhabe, die Gemeinde zu zwingen, von den bestandskräftigen Bescheiden Abstand zu nehmen. Wir hoffen, dass die Gemeinde Ipsheim Ihr Anliegen wohlwollend prüft.
Die Gemeinde Ipsheim (Herr Dornauer) erhält eine Kopie dieser Mail mit der Bitte um Überprüfung der Angelegenheit. Weiter bitten wir die Gemeinde, Sie und das Landratsamt vom Ergebnis zu unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen"
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Die Gemeinde Ipsheim nahm mit Datum vom 03.05.2013 dann auch den Bescheid gegen Jürgen Düll laut Bürgermeister Frank Müller "aus den Ihnen bekannten Gründen" zurück.
Herr Düll hatte nicht beachtet, dass ein Bescheid rechtskräftig wird, wenn nicht innerhalb eines Monats Klage beim VG Ansbach erhoben wird. Wir hatten dann der Gemeinde auch vorgeschlagen, diese Bescheide zurückzunehmen und anschließend einen neuen Bescheid zu erstellen. Herr Düll hätte dann unmittelbar Klage erhoben und die Gemeinde Ipsheim hätte auf diesem Wege endgültige Rechtssicherheit erlangen können.
Man beachte hier jetzt diesen eklatanten Widerspruch im Verhalten des Landratsamtes. Dasselbe LRA, das der Gemeinde Ipsheim empfiehlt, Gebühren für das aufdecken von Grenzsteinen per Bescheid abzukassieren, teilt dann nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde mit, dass genau diese Praxis rechtswidrig ist. Landrat Schneider sollte seinen .... - Laden endlich auf Vordermann bringen. Sachbearbeiter Richard Höfler scheint deutlich überfordert, hier sind offensichtlich Umstrukturierungsmaßnahmen im LRA angesagt. Mit dieser Sache und dieser Personalie wird sich in absehbarer Zeit auch der Kreisausschuss beschäftigen.
Als letzte eventuell noch erforderliche Maßnahme wird jetzt wohl nur noch eine Anzeige wegen Betruges erforderlich sein, falls einzelne Gemeinden weiterhin Gebühren für das aufdecken von Grenzsteinen abkassieren wollen. Danach dürfte dann endgültig Ruhe sein.
Es gibt natürlich nichts dagegen einzuwenden, wenn Landwirte ihre Grenzsteine freiwillig zu den Flurgängen aufdecken, weil sie diese Tradition weiterhin unterstützen möchten. Der eindeutig beste und auch rechtssichere Weg wäre es, wenn die Gemeinden den Grundstücksbesitzern die Möglichkeit geben, diese Flurgänge zu beantragen und sich gleichzeitig bereit erklären, eventuell anfallende Kosten zu übernehmen. Allerdings ist ein solcher Versuch durch die Stadt Bad Windsheim kläglich gescheitert. Eine Umfrage der Stadt ergab nur eine verschwindend geringe Beantragungsrate. In meinem Ortsteil Berolzheim wollte nur ein einziger (auswärtiger) Landwirt diese Flurgänge noch haben, nicht einmal die Siebener selber beantragten!!