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6. Juli 2016 3 06 /07 /Juli /2016 21:30

Götterdämmerung im Landratsamt!

Fast 8 Jahre nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Ansbach und der Nichtzulassung einer Berufung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof setzt das Landratsamt Neustadt/Aisch das Urteil endlich um. Entscheidende Erkenntnis ist der Kernsatz, "dass ein verdeckter Grenzstein kein Mangel im Sinne des Abmarkungsgesetzes ist" !! Da zu den Flurgängen der Siebener nur Mängel zu melden sind, fällt also logischerweise die Mitteilung eines nicht aufgedeckten, oder nicht gefundenen Grenzsteines schlicht unter den Tisch. Niemand muss für das aufdecken eines Steines bezahlen. Nur wenn ein Landwirt das suchen und aufdecken eines Grenzsteines ausdrücklich wünscht und dies schriftlich bei den Siebenern beantragt, entsteht eine Kostenpflicht. Die Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim hat dies bereits erörtert, siehe Bericht in der Mainpost.

"Eine größtmögliche Rechtssicherheit möchte die Verwaltungsgemeinschaft bei künftigen Flurgängen der Feldgeschworenen erreichen. So soll künftig pro Grenzzeichen mit Mangel eine Mängelmitteilung erstellt werden, die dem Grundstückseigentümer zugestellt wird. Ein verdeckter Stein stellt alleine noch keinen Mangel dar. Beauftragt der Grundstückseigentümer die Siebener mit der Beseitigung der Mängel, trägt er auch die Kosten. Weigert sich dieser, sollen die Kosten zu gleichen Teilen von allen angrenzenden Grundstückseigentümern privatrechtlich per Rechnung eingefordert werden. Bei sonstigen Beauftragungen der Siebener ist immer der Auftraggeber der Gebührenschuldner."

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Maibaeume;art779,9259489

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6. April 2014 7 06 /04 /April /2014 19:38

Den Senkel verdient?

Leserbrief Jahrtag der Feldgeschworenen, Bericht in der FLZ, am 28.03.2014

Landrat Schneider sprach von fehlerfreier Arbeit der Feldgeschworenen, dies trifft eindeutig nicht zu. Mehrfach musste Fehlverhalten von Siebenern per Klage vor dem Verwaltungsgericht korrigiert werden, weil sich das Landratsamt weigerte, unrechtmäßiges Vorgehen der Siebener zu beanstanden. Ob ein Landrat dann einen goldenen Senkel verdient hat, lassen wir dahingestellt sein. Auch momentan wird bei Ankündigungen von Flurgängen noch rechtswidrig behauptet, dass die Landwirte verpflichtet seien, die Grenzsteine aufzudecken. Die Gemeinde Ipsheim hat in 2013 nach Beschwerde eines Landwirtes und Veranlassung durch das Landratsamt alle zuvor kassierten Gebühren für das aufdecken von Grenzsteinen zurückbezahlt. Feldgeschworene dürfen laut Gesetz und VG- Urteil lediglich Abmarkungstätigkeiten vornehmen, hierzu zählt jedoch nicht das aufdecken von Grenzsteinen.

Richard Müller Berolzheim/Bad Windsheim

Friedrich Weiß, Rudolzhofen/Uffenheim

http://www.windsa.net/article-rechtswidrige-ankundigung-der-flurgange-123243211.html

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1. November 2013 5 01 /11 /November /2013 14:25

"In 10 Jahren hat sich das eh überlebt"

Obwohl Bürgermeister Brückner für eine Wiederaufnahme war, gab es im Gemeinderat eine deutliche Mehrheit gegen die Wiederaufnahme der Flurgänge. Die Flurgänge waren vor 6 Jahren eingestellt worden, nachdem mehrere Gerichtsurteile die Rechtswidrigkeit des bisherigen Vorgehens festgestellt hatten. Zuvor waren die Landwirte rechtswidrig für das aufdecken von nicht sichtbaren Grenzsteinen abkassiert worden.

Sehr bemerkenswert war die Aussage des Siebenerobmannes Wilfried Florio, er sagte sinngemäß, "In 10 Jahren hat sich das eh überlebt, dann fährt jeder mit GPS und wenn der Bulldog die Grenze erreicht hat, piepst es". Damit sprach sich erstmals ein Siebenerobmann öffentlich gegen die Abhaltung von Flurgängen aus.

Soweit sind die Siebener im Landkreis NEA noch lange nicht. Hinter vorgehaltener Hand wird zwar ab und zu ähnliches signalisiert, aber ein solche öffentliche Aussage, wie die des Herrn Florio, würde sich hier niemand zutrauen, müsste er doch befürchten, von den Siebenerkollegen in der Luft zerrissen zu werden.

Bürgermeister Brückner stellte dann etwas enttäuscht fest, dass die Siebener jetzt wohl nur noch billige Arbeitskräfte des Vermessungsamtes seien. Hier klingt offensichtlich die Enttäuschung über den Machtverlust der Siebener an. Im übrigen sind 12 € je Stunde ohne Abzüge für eine sehr einfache ehrenamtliche Tätigkeit sicherlich eine sehr gute Bezahlung.

 

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14. September 2013 6 14 /09 /September /2013 11:16
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20. Mai 2013 1 20 /05 /Mai /2013 09:15

Unwahrheiten über Vermessungsgebühren.

Letzte Woche konnte man in der FLZ wieder lesen, wie wichtig, unverzichtbar und kostensparend doch die Siebener sind. Der Ipsheimer Kämmerer Wolfgang Dornauer behauptete gegenüber der FLZ, dass das vermessen eines einzigen Grenzsteines bis zu 1000 € kosten könnte. Der Sugenheimer Bürgermeister Klein machte es etwas billiger, laut seiner Version kostet das vermessen eines Grenzpunktes nur bis zu 700 €. Als Klein diese Unwahrheit vorgehalten wurde, berief er sich wiederum auf Dornauer, bei dem ja ein einziger Stein stolze 1000 € kosten würde. Bei BM Klein muss man allerdings schon etwas Verständnis haben, weil anlässlich der anberaumten Vereidigung nur einer der zwei auserkorenen Kandidaten erschienen war. Offensichtlich war der Herr Bürgermeister deswegen etwas gefrustet.

Laut Auskunft des Vermessungsamtes kostet ein einzelner Stein niemals 700 oder 1000 €. Vielmehr könne man um ca 1000 € bis zu 11 Grenzpunkte einmessen. Unser Herr Landrat inklusive seiner Rechtsaufsicht und auch Herr Kleffel vom Vermessungsamt lesen sicherlich auch die FLZ, halten es aber nicht für nötig, hier eine Richtigstellung vorzunehmen. Man lässt diese eindeutigen Unwahrheiten bewusst im Raum stehen, um weiterhin die angebliche Berechtigung und Wichtigkeit der Siebener behaupten zu können.

Wenn  es wirklich Spitz auf Knopf geht und ein sehr wichtiger Grenzpunkt wie z. B. bei einem Hausbau zur Disposition steht, würde ich jedem raten, sich niemals auf die Siebener zu verlassen. Wenn absolute Sicherheit gefragt ist, kann nur das Vermessungsamt der Ansprechpartner sein.

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15. Mai 2013 3 15 /05 /Mai /2013 21:53

Leserbrief in der FLZ.

Auch die Stadt Uffenheim und Bürgermeister Schöck sind bei mir mit einer Zwangsvollstreckung wegen Siebenergebühren gescheitert. Im Gegensatz zur Ansicht des Herrn Dornauer garantiert die Arbeit der Siebener keineswegs korrekte Grenzen. In 2007 wurde bei einer Grenzwiederherstellung an meiner Wiese ein Stein neu gesetzt. Für Nachprüfung und Korrektur des Steines durchs Vermessungsamtes hatte ich anteilige Kosten von 77,68 €! In 2008 habe ich ein mit Granitsteinen abgemarktes Waldgrundstück gekauft. Eine Nachprüfung des Vermessungsamtes ergab, dass mehrere Steine falsch gesetzt waren, es fehlten dadurch ca. 650 m2. In 2010 wurde ein Acker neu gepachtet, ein Grenzstein war in der Mitte des Wirtschaftsweges, d.h. der öffentliche Weg führte zum Teil über meinen Acker und musste daraufhin auf Kosten der Stadt Uffenheim verlegt werden. Die Grenzen waren vorher nie von den Siebenern beanstandet worden.

Friedrich Weiß, BBV-Ortsobmann Rudolzhofen

 

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8. Mai 2013 3 08 /05 /Mai /2013 19:39

 

Blog7Ips

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4. Mai 2013 6 04 /05 /Mai /2013 12:38

Landwirte bekommen Geld zurück

Die Gemeinde Ipsheim hat die Konsequenzen aus dem Vorgehen des Ipsheimer Landwirtes Jürgen Düll und der Reaktion des Landratsamtes NEA gezogen. Alle betroffenen Landwirte der Gemeinde haben ein Schreiben bekommen, in dem die Gemeinde ankündigt, alle Gebühren zurück zu zahlen, die in den letzten Jahren für das aufdecken von Grenzsteinen kassiert wurden. Es wird damit wohl eine Lawine ins rollen kommen. Alle Landwirte, auch in anderen Gemeinden, die in den letzten Jahren abkassiert wurden, sollten mit dem Verweis auf Ipsheim und das LRA NEA ebenfalls die Gebühren der letzten Jahre zurück verlangen.

Ich rufe zusammen mit Jürgen Düll alle Betroffenen dazu auf, sich diese rechtswidrig abkassierten Gebühren zurück zu holen, um den gesammelten Gesamtbetrag dann gemeinsam mit Landrat Schneider und mit Richard Henninger, dem Sprecher der Siebenervereinigungen Mittelfrankens, einem gemeinnützigen Zweck zuzuführen, z. B. der Lebenshilfe in Lenkersheim. Die Konto- Nummer wird bei ausreichender Resonanz noch bekannt gegeben.

Ipsheimretour.jpg


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4. Mai 2013 6 04 /05 /Mai /2013 09:56

Voller Erfolg für den Ipsheimer Jürgen Düll!

Es gibt einen weiteren Landwirt mit Zivilcourage, der sich erfolgreich geweigert hat, Gebühren für das aufdecken von Grenzsteinen zu bezahlen. Die Anzahl der ängstlichen Landwirte, die diese Gebühren um des lieben Friedens willen noch bezahlt, wird weiter abnehmen.

Nachdem die Gemeinde Ipsheim Siebenergebühren per Gerichtsvollzieher bei der 85- jährigen Oma pfänden lassen wollte, konnte diese Zwangsvollstreckung gerade noch abgewendet werden. Danach gab es ein Gespräch von J. Düll + R. Müller mit Bürgermeister Frank Müller und Sachbearbeiter Dornauer. Der Gemeinde wurden das Urteil des VG Ansbach, der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes und einige Presseberichte zum Thema übergeben. Man vereinbarte die Aussetzung der Zwangsvollstreckung, um der Gemeinde Gelegenheit zu geben, die Rechtmäßigkeit zu überprüfen, danach sollte dann ein weiteres Gespräch erfolgen. BM Müller teilte mit, dass man nach Vorgaben des Herrn Höfler vom Landratsamt vorgegangen sei. Dieser habe zusammen mit Juristen des LRA diese Vorgehensweise so empfohlen. Gleichzeitig wurde von Jürgen Düll eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim LRA NEA eingereicht. Das LRA antwortete in kürzester Zeitund stellte fest:

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"Sehr geehrter Herr Düll,

in Anbetracht der Eilbedürftigkeit haben wir telefonisch Kontakt mit der Gemeinde Ipsheim aufgenommen. Herr Dornauer teilte dem Landratsamt telefonisch mit, dass die Gemeinde Ipsheim mit Schreiben vom 10.04.2013 die Vollstreckung gegen Ihre Mutter zurückgenommen habe. Die Vollstreckung gegen Sie wurde mit Schreiben vom gleichen Tag von der Gemeinde bis auf Weiteres ausgesetzt.

Die beiden Bescheide der Gemeinde Ipsheim vom 07.05.2012, die an Sie adressiert wurden, erachten wir für rechtswidrig, weil ein verdecktes Grenzzeichen keinen Mangel i.S.d. Abmarkungsgesetzes darstellt. Zudem hätte bei einem mangelhaften Grenzzeichen der Gebührenschuldner als Verursacher des Mangels festgestellt werden müssen. Allerdings sind diese beiden Bescheide schon bestandskräftig. Aus diesem Grund haben wir die Gemeinde Ipsheim gebeten, trotz Bestandskraft die Rücknahme der Bescheide zu überdenken, nachdem wir diese mit der vorgetragenen Begründung für rechtswidrig halten. Im Rahmen der Rechtsaufsicht sehen wir hier keine Handhabe, die Gemeinde zu zwingen, von den bestandskräftigen Bescheiden Abstand zu nehmen. Wir hoffen, dass die Gemeinde Ipsheim Ihr Anliegen wohlwollend prüft.

Die Gemeinde Ipsheim (Herr Dornauer) erhält eine Kopie dieser Mail mit der Bitte um Überprüfung der Angelegenheit. Weiter bitten wir die Gemeinde, Sie und das Landratsamt vom Ergebnis zu unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen"

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Die Gemeinde Ipsheim nahm mit Datum vom 03.05.2013 dann auch den Bescheid gegen Jürgen Düll laut Bürgermeister Frank Müller "aus den Ihnen bekannten Gründen" zurück.

Herr Düll hatte nicht beachtet, dass ein Bescheid rechtskräftig wird, wenn nicht innerhalb eines Monats Klage beim VG Ansbach erhoben wird. Wir hatten dann der Gemeinde auch vorgeschlagen, diese Bescheide zurückzunehmen und anschließend einen neuen Bescheid zu erstellen. Herr Düll hätte dann unmittelbar Klage erhoben und die Gemeinde Ipsheim hätte auf diesem Wege endgültige Rechtssicherheit erlangen können.

Man beachte hier jetzt diesen eklatanten Widerspruch im Verhalten des Landratsamtes. Dasselbe LRA, das der Gemeinde Ipsheim empfiehlt, Gebühren für das aufdecken von Grenzsteinen per Bescheid abzukassieren, teilt dann nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde mit, dass genau diese Praxis rechtswidrig ist. Landrat Schneider sollte seinen .... - Laden endlich auf Vordermann bringen. Sachbearbeiter Richard Höfler scheint deutlich überfordert, hier sind offensichtlich Umstrukturierungsmaßnahmen im LRA angesagt. Mit dieser Sache und dieser Personalie wird sich in absehbarer Zeit auch der Kreisausschuss beschäftigen.

Als letzte eventuell noch erforderliche Maßnahme wird jetzt wohl nur noch eine Anzeige wegen Betruges erforderlich sein, falls einzelne Gemeinden weiterhin Gebühren für das aufdecken von Grenzsteinen abkassieren wollen. Danach dürfte dann endgültig Ruhe sein.

Es gibt natürlich nichts dagegen einzuwenden, wenn Landwirte ihre Grenzsteine freiwillig zu den Flurgängen aufdecken, weil sie diese Tradition weiterhin unterstützen möchten. Der eindeutig beste und auch rechtssichere Weg wäre es, wenn die Gemeinden den Grundstücksbesitzern die Möglichkeit geben, diese Flurgänge zu beantragen und sich gleichzeitig bereit erklären, eventuell anfallende Kosten zu übernehmen. Allerdings ist ein solcher Versuch durch die Stadt Bad Windsheim kläglich gescheitert. Eine Umfrage der Stadt ergab nur eine verschwindend geringe Beantragungsrate. In meinem Ortsteil Berolzheim wollte nur ein einziger (auswärtiger) Landwirt diese Flurgänge noch haben, nicht einmal die Siebener selber beantragten!!

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14. April 2013 7 14 /04 /April /2013 21:00

Überackerungen sind sehr wohl zu verhindern.

Laut Artikel in der Kitzinger Zeitung beklagte man sich im Gemeinderat von Seinsheim, dass man nach dem verlorenen Prozess vor dem Amtsgericht Kitzingen Überackerungen nicht mehr verhindern könne. Dies ist eine totale Fehleinschätzung. In der Verhandlung vor dem AG KT ging es ausschließlich um die Höhe der Gebühren für eine Überackerung. Die Gemeinde Seinsheim hatte je qm einen ganzen Euro verlangt, das war zur damaligen Zeit fast der Kaufpreis für durchschnittliches Ackerland. Obwohl Bürgermeister Dorsch auf dieses Missverhältnis hingewiesen wurde, wollte er mit dem Kopf durch die Wand. Er wolle er die Sache durchziehen, egal was da komme, sagte er mir am Telefon.

Dass das mit dem einhalten der Grundstücksgrenzen doch nicht ganz so einfach ist, zeigte sich im Jahr danach, als die Gemeinde Seinsheim bei genau diesem vorher verklagten Landwirt beim mulchen der benachbarten Gemeindefläche ein mehrfaches der zuvor beim Landwirt beanstandeten Fläche mitmulchte,.. na so ein Pech aber auch, Herr Dorsch ;-) !

Es geht sicher auch anders! Man könnte durchaus hergehen, den durchschnittlichen qm- Pachtpreis für gemeindliches Pachtland feststellen, diesen qm- Preis dann vielleicht mal 3 nehmen, plus eine geringe Bearbeitungsgebühr und schon hätte man eine rechtskonforme, akzeptierte und auch abschreckende Methode, Überackerungen zu verhindern.

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