Formular darf nicht veröffentlicht werden.
Das Landratsamt NEA hat ein Formular für einen Feldgeschworenen-Tätigkeitsnachweis gem. § 3 Satz 3 Feldgeschworenenordnung entworfen, Herr Höfler als zuständiger Sachbearbeiter hat mir dieses offensichtlich geheime Schriftstück auf Anfrage zugesandt. Bevor ich dieses Formular hier im Blog einstellte, fragte ich sicherheitshalber bei Herrn Höfler an. Nach ca. 10 Tagen wurde mir geantwortet, dass nach Rücksprache mit dem Juristen eine Veröffentlichung im Blog zu unterlassen sei.
Auf den ersten Blick macht dieses Formular einen verwirrenden Eindruck, es wimmelt nur so von Zeilen, Spalten, Klammern und Hinweisen auf Gesetzestexte. Ich habe starke Zweifel, ob ein durchschnittlicher Siebenerobmann hier durchblickt.
Sehr gut finde ich, dass eine Rubrik enthalten ist, wo der Grundstücksbeteiligte durch seine Unterschrift "ggf." die Kostenübernahme bestätigen soll. Viele Siebenerobmänner werden sich bei Einholung dieser Unterschrift wohl einiges anhören müssen. Bei "Verursachung" heißt es sogar, ( ) "siehe Bild". Zur Siebenerausrüstung wird also in Zukunft zwecks Beweissicherung auch ein Fotoapparat gehören, vielleicht kann man dann von den Siebenervereinigungen jeweils einen Fotokurs abhalten. Offensichtlich soll in Zukunft auch für jeden festgestellten Mangel ein Lageplan beigelegt werden, hier heisst es nämlich bei "nicht aufgedecktem Grenzstein ( ) siehe Lageplan".
Stadtbaumeister Geismann von der Stadt Bad Windsheim erkannte bereits vor einem halben Jahr, dass bei Einhaltung aller Vorschriften die Durchführung von Flurgängen nicht mehr möglich sei.
Man darf gespannt sein, ob es dem Landratsämtern und den Siebenern gelingt, hier ein Bürokratiemonster aufzubauen.